Leitfaden Bürgerbeteiligung

Eine Handreichung für Bürger/innen, Naturschützer/innen und Kommunen im Land Brandenburg

Teil 1: Beteiligung in Planungs – und Zulassungsverfahren (PDF 230K)

Teil 2: Öffentlichkeits- und politische Arbeit (PDF 125K)

Teil 3: Adressen (PDF 135K)

(Stand 2008)

Einleitung und Gebrauchsanleitung
Die Erarbeitung von Vorschriften und kommunalen Satzungen, von Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen, von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen durch die Kommunen, die Planung und Zulassung von kleineren und größeren Vorhaben in Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren, immissionsschutzrechtlichen, abfallrechtlichen, wasserrechtlichen, baurechtlichen oder auch naturschutzrechtlichen Verfahren – wir alle haben früher oder später mit solchen Sachverhalten zu tun und stehen oft genug wie der berühmte Ochs vorm Berg – fühlen uns allein gelassen gegenüber Planungs- und Zulassungsbehörden und Vorhabenträgern, die oft genug weder Interesse noch Motivation haben, die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Rechte und Pflichten in verständlicher Weise aufmerksam zu machen.

Und wir fühlen uns durch das behördliche „Fachchinesisch" und endlose Schachtelsätze – wie den vorangegangenen – erschlagen.

Der Bundesgerichtshof hat einmal den Satz geprägt:
„Es gilt der Grundsatz, dass der Bürger nicht klüger zu sein braucht, als die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten fachkundigen Beamten."
(Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.3.1990 zum Aktenzeichen III ZR 145/88)

Die Praxis sieht anders aus:
In Fachplanungsgesetzen wurden absolute Ausschlussfristen für Betroffene verankert;
die Gerichte wollen diese teilweise auf die anerkannten Naturschutzverbände ausdehnen.
Von Gemeinden wird verlangt, dass sie etwa in Planfeststellungsverfahren für Bau oder Änderung von Fernstrassen, Bahnstrecken, Flugplätzen o.a. sowohl als sogenannter Träger öffentlicher Belange, als auch als Betroffene – mit noch dazu unterschiedlichen Fristen – Stellung nehmen.
Die Reihe liesse sich noch lange fortsetzen. Tatsache ist, dass die einfache Bürgerin, der ehrenamtliche Mitarbeiter eines anerkannten Naturschutzverbandes, die ehrenamtliche - aber auch hauptamtliche - Bürgermeisterin einer Gemeinde weder die Gesetzeskenntnis besitzt, noch alles zu beachtende im Gesetz steht.

Hier soll der Leitfaden einen ersten Anhaltspunkt bieten. Wo es kritisch wird, wollen und können die Verfasser die Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wir können aber eine Orientierung bieten und die Suche erleichtern.

Möchten Sie den für Brandenburg entworfenen Leitfaden anderswo verwenden, ist Vorsicht angezeigt: Die Rechtslage weicht teils erheblich ab! Verwendbar sind die Bezüge auf Bundesrecht. Das Landesrecht muss selbst recherchiert werden.

Der Leitfaden befindet sich im Aufbau. Er enthält viele Lücken, die zu schließen noch eine anspruchsvolle Aufgabe ist. Die Beteiligten werden sich nach Kräften bemühen. Helfen Sie uns, den Leitfaden zu verbessern. Teilen Sie uns Kritik und Anregungen mit!

Dieser Leitfaden wurde gefördert durch die

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
www.politische-bildung-brandenburg.de

Er ist auch als Broschüre bei uns erhältlich. Hier können Sie ihn bestellen:   info@landesbuero.de

Viel Erfolg wünschen

LaN - Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände im Land Brandenburg
und
ARGUS Potsdam e.V.  www.argus-potsdam.de

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